Straßensperrung für den Kran: Kosten, Genehmigung und Ablauf

Kurzantwort: Eine pauschale Gebühr für die Straßensperrung beim Kraneinsatz gibt es nicht. Der Preis ist immer die Summe aus zwei bis drei Posten: der Sondernutzungsgebühr für die belegte Fläche, der Gebühr für die verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO und der Verwaltungsgebühr. In Berlin kostet der Kranstandort 25€ pro Tag und Standort plus 80€ Verwaltungsgebühr, in Köln 5,10€ pro Quadratmeter und Tag. Beantragt wird je nach Stadt 14 Arbeitstage bis 6 Wochen im Voraus.

Warum nennt Ihnen niemand „die eine Zahl"? Weil jede Stadt ihre eigene Satzung mit eigenen Einheiten hat. Dieser Ratgeber zeigt den Mechanismus dahinter, die offiziellen Sätze aus fünf Städten und wer was beantragt.

Stand: Juli 2026

Teil-, Voll- oder Halteverbot? Welche Sperrung Ihr Kran wirklich braucht

Die drei Begriffe werden oft in einen Topf geworfen, meinen aber Verschiedenes. Eine Halteverbotszone hält nur den Parkraum frei, sie erlaubt nicht, die Fläche mit einem Kran zu belegen. Die Teilsperrung nimmt einen Teil von Gehweg oder Fahrbahn in Anspruch, der Verkehr läuft daran vorbei. Die Vollsperrung schließt die Straße komplett und kommt nur in Frage, wenn kein ausreichender Notweg bleibt.

SituationDas brauchen Sie
Kran steht komplett auf dem freigehaltenen ParkstreifenHalteverbotszone (verkehrsrechtliche Anordnung)
Stützen oder Gerät belegen Gehweg oder eine FahrspurSondernutzungserlaubnis + verkehrsrechtliche Anordnung
Straße muss komplett zu (kein Notweg möglich)Vollsperrung mit Verkehrszeichenplan, ggf. Umleitung

Für den typischen Autokran-Einsatz vor einem Wohnhaus ist die zweite Zeile der Normalfall: Der Kran braucht mehr Platz, als ein Parkstreifen hergibt, sobald die Stützen ausfahren.

Warum es „die eine Gebühr" nicht gibt: drei Posten statt einer Zahl

Rechtlich passieren beim Kran auf der Straße zwei getrennte Dinge, und beide kosten Geld. Erstens belegen Sie öffentliche Fläche, das regelt die Sondernutzungserlaubnis mit einer Gebühr nach der Sondernutzungssatzung Ihrer Stadt, meist je Quadratmeter und Tag oder Woche. Zweitens greift der Einsatz in den Verkehr ein, dafür erlässt die Straßenverkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 6 StVO, mit eigener Gebühr. Dazu kommt in vielen Städten eine Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung.

Genau deshalb finden Sie im Netz so verwirrende Angaben, mal „circa 90€", mal „circa 300€": Die eine Quelle meint nur den Antrag, die andere die Summe, die dritte den Preis eines Schilderdienstes. Vergleichbar wird es erst, wenn Sie die Posten auseinanderhalten.

Ein Rechenbeispiel mit den offiziellen Sätzen: In Berlin kostet ein Autokran-Einsatz an einem Tag 25€ Sondernutzungsgebühr plus 80€ Verwaltungsgebühr für die Einzelerlaubnis, zusammen 105€. In Köln belegt derselbe Kran mit Stützen schnell 60 Quadratmeter, bei 5,10€ je Quadratmeter und Tag sind das 306€ Sondernutzungsgebühr, die Anordnungsgebühr kommt obendrauf. Gleicher Kran, gleiche Arbeit, dreifacher Preis, nur wegen der Satzung.

Was es konkret kostet: offizielle Sätze aus 5 Städten

Die folgenden Sätze stammen aus den Sondernutzungssatzungen und Gebührenverzeichnissen der Städte, jeweils die Position für Krane oder Baustelleneinrichtungen. Nürnberg weist als einzige der fünf Städte die Anordnungsgebühr für die Autokranaufstellung getrennt aus: 60–93€ auf Hauptstraßen und 40–73€ auf Nebenstraßen für eine bis vier Wochen.

StadtSondernutzung (Kran)Dazu kommtVorlauf
Berlin25,00€ je Tag und Standort80,00€ Verwaltungsgebühr (Einzelerlaubnis)Bearbeitung bis 1 Monat
Köln5,10€ je m² und Tag (Einzelgenehmigung)Anordnungsgebühr, Verkehrszeichenplan Pflichtmind. 21 Tage
Frankfurt a. M.0,20€ / 0,15€ je m² und Tag (Bereich 1 / 2)Verwaltungsgebühr des ASEkeine feste Frist genannt
Leipzig0,13€ / 0,10€ / 0,08€ je m² und Kalendertag (Zone 1–3), mind. 2,50€Verwaltungsgebühr + separate Anordnung14 behördliche Arbeitstage
Nürnberg20,40€ je angefangene 25 m² und Woche + 10% Erlaubnisgebühr (mind. 10€)Anordnung „Autokranaufstellung": 60–93€ Haupt- / 40–73€ Nebenstraße4–6 Wochen

Quelle: offizielle Satzungen und Gebührenverzeichnisse der Städte, u. a. Berlin (service.berlin.de), Köln (Produkt 00148), Nürnberg (Gebührentabelle ab 01.01.2026). Stand: Juli 2026.

Ihre Stadt ist nicht dabei? Dann gilt die lokale Sondernutzungsgebührensatzung, zu finden über die Website der Stadt oder mit einem Anruf beim Ordnungsamt. Rechnen Sie nach demselben Muster: Fläche mal Zeit mal Satz, plus Anordnungs- und Verwaltungsgebühr. Hamburg etwa veröffentlicht gar keine Kran-Sätze online, dort führt am Bezirksamt kein Weg vorbei.

Halteverbotszone für den Kran: wann sie reicht, was sie kostet

Die behördliche Genehmigung einer Halteverbotszone kostet meist 25–36€ Verwaltungsgebühr. Komplettangebote von Schilderdiensten liegen mit Lieferung und Aufstellung häufig um die 120€, das ist der Preis der Dienstleistung, nicht die Behördengebühr. Wer beide Zahlen verwechselt, wundert sich über die Spannen im Netz.

Für den Kran ist die Halteverbotszone allerdings oft nur der kleinere Teil. Sie schafft freien Platz, ersetzt aber weder die Sondernutzungserlaubnis noch die verkehrsrechtliche Anordnung, sobald das Gerät öffentliche Fläche belegt. Praktisch heißt das: Die Schilder müssen mindestens drei Werktage vor dem Einsatz stehen, damit Falschparker kostenpflichtig abgeschleppt werden können, und der Kran braucht zusätzlich seine eigenen Genehmigungen.

Wer beantragt was, und wer haftet

Auch das regelt jede Stadt anders. Köln will den Antrag ausdrücklich von der Firma, die die Geräte einsetzt. Leipzig legt ihn beim Grundstückseigentümer oder Bauherrn. Berlin lässt beides zu, im Regelfall beantragen dort die Firmen eine Jahreserlaubnis und melden einzelne Standorte nur noch an. Als Privatperson dürfen Sie in den meisten Städten selbst beantragen, in der Praxis übernimmt es aber häufig der Kranbetrieb oder eine Verkehrssicherungsfirma, weil die Behörde einen Verkehrszeichenplan und eine verantwortliche Person für die Absicherung sehen will.

Bei der Haftung hört die Arbeitsteilung auf: Verantwortlich für die ordnungsgemäße Absicherung ist, wer in der Anordnung als verantwortliche Person benannt ist, und der Bauherr bleibt als Veranlasser mit im Boot. Klären Sie deshalb vor dem Einsatz schriftlich, wer den Antrag stellt, wer die Schilder stellt und wer die Baustelle absichert. Seriöse Kranbetriebe beantworten diese Frage im Angebot, ohne dass Sie nachhaken müssen.

Vorlauf und Ablauf: realistische Fristen Schritt für Schritt

Je nach Stadt müssen Sie die Straßensperrung für den Kran 14 Arbeitstage bis 6 Wochen im Voraus beantragen. Leipzig nennt 14 behördliche Arbeitstage, Köln mindestens 21 Tage, Nürnberg 4 bis 6 Wochen, und Berlin bearbeitet vollständige Anträge innerhalb eines Monats. Der Ablauf ist überall ähnlich:

1. Kranfirma anfragen und Stellfläche klären. Der Betrieb sagt Ihnen, wie viel Fläche Kran und Stützen brauchen.

2. Antrag einreichen. Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung, meist mit Lageplan und Verkehrszeichenplan.

3. Bescheid abwarten. Die Anordnung legt Auflagen fest: Beschilderung, Zeiten, Notweg.

4. Schilder mindestens 3 Werktage vorher aufstellen. Erst dann gilt das Halteverbot gegenüber Falschparkern.

5. Einsatztag. Absicherung nach Verkehrszeichenplan, danach Rückbau und ggf. Abnahme.

Ohne Genehmigung? Der Kran auf der Straße ohne Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit: Baustopp, Bußgeld und nachträgliche Gebühren drohen, bei einem Unfall auch die persönliche Haftung. Ein geplatzter Krantermin kostet mehr als jede Gebühr, der Kran und das Team stehen trotzdem auf der Rechnung.

Überschwenkgenehmigung: wenn der Kran über Grenze oder Straße schwenkt

Die Straßensperrung regelt die Fläche unter dem Kran. Der Ausleger darüber ist ein eigenes Thema, denn das Eigentum des Nachbarn endet nicht an der Hecke, sondern reicht in den Luftraum (§ 905 BGB). Schwenkt Ihr Kran über fremdes Grundstück, kann der Nachbar das grundsätzlich untersagen (§ 1004 BGB).

Die Rechtsprechung unterscheidet dabei klar: Mit Last am Haken müssen Nachbarn das Überschwenken regelmäßig nicht dulden, wegen der Gefahr herabfallenden Materials. Ohne Last, also der leere Ausleger oder das Gegengewicht in großer Höhe, sieht es anders aus: Gerichte, darunter das OLG Stuttgart, erkennen hier meist kein schützenswertes Interesse des Grundstückseigentümers, solange keine konkrete Beeinträchtigung vorliegt.

Für die Praxis heißt das: Planen Sie den Hub so, dass Lasten nie über fremdes Grundstück schweben, und holen Sie für den Schwenkbereich eine schriftliche Zustimmung ein, mit Zeitraum und Skizze. Verweigert der Nachbar sie, hilft das Nachbarrechtsgesetz Ihres Bundeslandes: Das Hammerschlags- und Leiterrecht verpflichtet ihn, kurze Arbeiten zu dulden, wenn Sie rechtzeitig ankündigen, in Baden-Württemberg zwei Wochen vorher, in anderen Ländern bis zu zwei Monate. Schwenkt der Kran über die Straße statt über Nachbarland, gehört der Schwenkbereich in den Antrag auf die verkehrsrechtliche Anordnung.

Alles Weitere zum Kranstellplatz abseits der Straße, von der Baugenehmigung für den Turmdrehkran bis zur Beleuchtung, finden Sie im Ratgeber Kran aufstellen: Genehmigung & Vorschriften.

Genehmigung in Ihrer Stadt

Für einzelne Städte haben wir Zuständigkeiten, Gebühren und Online-Anträge im Detail zusammengestellt:

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Häufige Fragen: Kran mieten

Wer sperrt die Straße für den Kran, ich oder die Kranfirma?
Antragsteller ist je nach Stadt der Bauherr oder die Kranfirma. Köln verlangt den Antrag ausdrücklich von der Firma, die die Geräte einsetzt; in Leipzig stellt ihn in der Regel der Grundstückseigentümer oder Bauherr. Die Schilder und die Absicherung vor Ort übernimmt eine Fachfirma für Verkehrssicherung oder der Kranbetrieb selbst. Viele Kranvermieter erledigen den kompletten Antrag mit, fragen Sie bei der Anfrage danach.
Was kostet es, die Straße für einen Kran sperren zu lassen?
Eine feste Pauschale gibt es nicht. Die Kosten sind die Summe aus Sondernutzungsgebühr für die belegte Fläche, Gebühr für die verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO und Verwaltungsgebühr. Beispiel Berlin: 25€ pro Tag und Standort plus 80€ Verwaltungsgebühr. Beispiel Köln: 5,10€ pro Quadratmeter und Tag. Die Sätze stehen in der Sondernutzungssatzung Ihrer Stadt.
Reicht ein Halteverbot oder muss die ganze Straße gesperrt werden?
Ein Halteverbot hält nur den Parkraum frei. Es reicht, wenn der Kran vollständig auf dem freigehaltenen Parkstreifen steht. Sobald Stützen, Gegengewicht oder das Gerät selbst Gehweg oder Fahrbahn belegen, brauchen Sie eine Sondernutzungserlaubnis und eine verkehrsrechtliche Anordnung. Eine Vollsperrung ordnet die Behörde nur an, wenn kein ausreichender Notweg für Fußgänger und Verkehr bleibt.
Wie lange vorher muss ich die Sperrung für den Kran beantragen?
Je nach Stadt zwischen 14 Arbeitstagen und 6 Wochen. Leipzig verlangt den Antrag in der Regel 14 behördliche Arbeitstage vorher, Köln mindestens 21 Tage, Nürnberg 4 bis 6 Wochen vor Beginn. Berlin bearbeitet komplette Anträge innerhalb eines Monats. Für kurzfristige Einsätze lohnt die Frage nach einem Eilverfahren, das nicht jede Stadt anbietet.
Was passiert, wenn der Kran ohne Genehmigung auf der Straße steht?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Behörde kann den Einsatz sofort stoppen, ein Bußgeld verhängen und die Gebühren nachträglich festsetzen. Dazu kommt das Haftungsrisiko: Passiert ohne verkehrsrechtliche Anordnung ein Unfall, haften Bauherr und Kranfirma unter Umständen persönlich. Der Aufschub von wenigen Wochen ist immer billiger als ein Baustopp am Krantag.
Darf der Kran über das Nachbargrundstück schwenken?
Mit Last am Haken müssen Nachbarn das Überschwenken regelmäßig nicht dulden, ohne Last in großer Höhe meist schon. Sicher planbar wird der Einsatz mit einer schriftlichen Zustimmung des Nachbarn oder einer rechtzeitigen Ankündigung nach dem Nachbarrechtsgesetz Ihres Bundeslandes, in Baden-Württemberg zwei Wochen vorher.

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